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Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion vom 19.12.2018 hier: Erlass einer Resolution "Für den Erhalt der Stichwahl - kein Sonderweg für NRW!" bei der Bürgermeisterwahl)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
198 kB
Erstellt
08.01.19, 18:01
Aktualisiert
27.01.19, 15:33
Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion vom 19.12.2018
hier: Erlass einer Resolution "Für den Erhalt der Stichwahl - kein Sonderweg für NRW!" bei der Bürgermeisterwahl) Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion vom 19.12.2018
hier: Erlass einer Resolution "Für den Erhalt der Stichwahl - kein Sonderweg für NRW!" bei der Bürgermeisterwahl)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 27.12.2018 Dezernat: S Bearbeiter/in: Müller, Albert Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-203/2018 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 17.01.2019 Gemeinderat am 31.01.2019 - öffentlich - Antrag der SPD-Fraktion vom 19.12.2018 hier: Erlass einer Resolution "Für den Erhalt der Stichwahl - kein Sonderweg für NRW!" bei der Bürgermeisterwahl Begründung: Die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Vettweiß beantragt mit Schreiben vom 19.12.2018 den Erlass einer Resolution zur Beibehaltung der Stichwahl bei der Bürgermeisterwahl. Der Antrag ist beigefügt. Aus Sicht der Verwaltung wird die Beurteilung von der praktischen Seite vorgenommen. Eine Stichwahl führt nachgewiesener Maßen in den meisten Fällen zu keinem anderen Ergebnis als die Hauptwahl. Zudem müssen für den Stichwahltermin erneut Wahlvorstände zusammengerufen, Wahllokale ausgestattet und Unterlagen bereitgehalten werden. Die Belastung der Wahlbehörde in der kurzen Zeit ist extrem. Auf die Stichwahl kann deshalb verzichtet werden. Ein Blick auf die Ergebnisse der durch eine Stichwahl betroffenen Kommunen im Kreis Düren verdeutlicht die Verzichtbarkeit. Lediglich in Jülich konnte die Mehrheit des Bewerbers nicht ausgebaut werden, der Gegenkandidat obsiegte. In den vier Beispielen sind die Ergebnisse der Hauptwahl bestätigt worden. Dem Hinweis im Antrag auf die Ergebnisse aus 2009 in Wülfrath und Monheim muss erklärend hinzugefügt werden, dass der Bürgermeister in Wülfrath bei der Nachfolgewahl im Jahre 2014 mit 69,5 % und in Monheim sogar mit 94,6 % wiedergewählt wurde. Somit war das Wählervotum bei der vorangegangenen Wahl in 2009 offensichtlich doch die richtige Wahl. Die Frage wurde 2009 im Übrigen bereits vor das Verfassungsgericht in Münster gebracht. Der Abschaffung wurde nicht widersprochen, die demokratische Legitimation einer Wahl mit einfacher Mehrheit wurde für ausreichend befunden. Diese Auffassung wird auch durch die Verwaltung vertreten. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, den Antrag der SPD-Fraktion, eine Resolution für den Erhalt der Stichwahl bei der Bürgermeisterwahl zu erlassen, abzulehnen.