Daten
Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
05.12.2018
Erstellt
22.01.19, 16:39
Aktualisiert
27.01.19, 16:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 22. Januar 2019
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 05.12.2018 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
4.1
Antrag 18/2018 (UWG JÜL) - Antrag auf eine Resolution zur Abschaffung von
Straßenbaubeiträgen
(Vorlagen-Nr.336/2018)
Der Vorsitzende erläutert den Antrag der UWG JÜL sowie die Anregung eines Jülicher
Bürgers gleichen Inhalts. Die Resolution müsse jedoch definiert genug sein, um lediglich
die nachträgliche Belastung von Anwohnern zu vermeiden, nicht jedoch die Erhebung
von Erschließungsbeiträgen.
StV Frey erklärt, dass genau diese erstmaligen Erschließungsbeiträge nicht abgeschafft
werden sollten. Das Hauptproblem liege im schlechten Gesamtzustand der Straßen, was
auf mangelnde Unterhaltung zurückzuführen sei. Allerdings solle die Ausbesserung nicht
von den Bürgern getragen werden, sondern das Land müsse den Kommunen
zweckgebundene Mittel zur Verfügung stellen. Gleichzeitig verweist er auf die Initiative
des Bundes der Steuerzahler auf Landesebene, an der man sich beteiligen könne.
Bürgermeister Fuchs stimmt dem insoweit zu, als dass eine für Bürger und Kommune
gleichermaßen tragbare Kompromisslösung von der Verwaltung begrüßt werde.
StV Garding erklärt sich mit dem Ergebnis einverstanden, betrachtet jedoch die Wirkung
von Resolutionen im Allgemeinen pessimistisch. Er halte es für zielführender, sich an der
Initiative des Bundes der Steuerzahler zu beteiligen, wolle die Resolution aber dennoch
unterstützen.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Resolution zur bürger- und kommunenfreundlichen
Änderung des § 8 KAG an die Landesregierung NRW zu verfassen, die folgenden Text
hat:
Der § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW wird dahingehend geändert,
dass die Rechtsgrundlage für Straßenausbaubeiträge in NRW abgeschafft wird und die
Kommunen somit keine Ausbaubeiträge mehr von den Anliegern erheben, sofern es sich
nicht um eine Ersterschließung/Ersterstellung handelt.
Die Einnahmeausfälle der Kommunen sind durch einheitliche und zweckgebundene
Zuweisungen des Landes zu kompensieren.