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Beschlusstext (Antrag 18/2018 (UWG JÜL) - Antrag auf eine Resolution zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
05.12.2018
Erstellt
22.01.19, 16:39
Aktualisiert
27.01.19, 16:08
Beschlusstext (Antrag 18/2018 (UWG JÜL) - Antrag auf eine Resolution zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen)

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Stadt Jülich Jülich, 22. Januar 2019 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 05.12.2018 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 4.1 Antrag 18/2018 (UWG JÜL) - Antrag auf eine Resolution zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen (Vorlagen-Nr.336/2018) Der Vorsitzende erläutert den Antrag der UWG JÜL sowie die Anregung eines Jülicher Bürgers gleichen Inhalts. Die Resolution müsse jedoch definiert genug sein, um lediglich die nachträgliche Belastung von Anwohnern zu vermeiden, nicht jedoch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. StV Frey erklärt, dass genau diese erstmaligen Erschließungsbeiträge nicht abgeschafft werden sollten. Das Hauptproblem liege im schlechten Gesamtzustand der Straßen, was auf mangelnde Unterhaltung zurückzuführen sei. Allerdings solle die Ausbesserung nicht von den Bürgern getragen werden, sondern das Land müsse den Kommunen zweckgebundene Mittel zur Verfügung stellen. Gleichzeitig verweist er auf die Initiative des Bundes der Steuerzahler auf Landesebene, an der man sich beteiligen könne. Bürgermeister Fuchs stimmt dem insoweit zu, als dass eine für Bürger und Kommune gleichermaßen tragbare Kompromisslösung von der Verwaltung begrüßt werde. StV Garding erklärt sich mit dem Ergebnis einverstanden, betrachtet jedoch die Wirkung von Resolutionen im Allgemeinen pessimistisch. Er halte es für zielführender, sich an der Initiative des Bundes der Steuerzahler zu beteiligen, wolle die Resolution aber dennoch unterstützen. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Die Verwaltung wird beauftragt, eine Resolution zur bürger- und kommunenfreundlichen Änderung des § 8 KAG an die Landesregierung NRW zu verfassen, die folgenden Text hat: Der § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW wird dahingehend geändert, dass die Rechtsgrundlage für Straßenausbaubeiträge in NRW abgeschafft wird und die Kommunen somit keine Ausbaubeiträge mehr von den Anliegern erheben, sofern es sich nicht um eine Ersterschließung/Ersterstellung handelt. Die Einnahmeausfälle der Kommunen sind durch einheitliche und zweckgebundene Zuweisungen des Landes zu kompensieren.