Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2019 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
173 kB
Erstellt
17.01.19, 13:12
Aktualisiert
27.01.19, 18:19
Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2019 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2019 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW)

öffnen download melden Dateigröße: 173 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II – Gl. Vorlage 1089 /X.L. Z.2 Datum: 17.01.2019 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.02.2019 Gemeinderat Sitzungstag: 05.02.2019 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2019 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Entwurf der Haushaltssatzung 2019 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan 2019 nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals und Bilanz des Vorvorjahres) auf der Grundlage des eingebrachten Entwurfs. Begründung: Bezugnehmend auf Vorlage 1.089 Z. 1/X.L. ist nach rechtskonformer öffentlicher Bekanntgabe der Auslegung des Haushaltsentwurfs 2019 in der Gemeindeblattausgabe vom 18.01.2019 und nach Rücknahme des Ratsbeschlusses vom 11.12.2018 eine neue Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2019 nebst Anlagen erforderlich. Da die Anlagen unverändert bleiben, sind diese nicht erneut beigefügt. Es wird hierzu auf die Anlagen der Ursprungsvorlage 1.089/X.L. verwiesen. Beigefügt ist der auf das Datum der jetzigen Ratssitzung angepasste Haushaltsatzungsentwurf. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister