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Beschlussvorlage (Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die Herstellung einer Linksabbiegerspur auf der L 327, Abschnitt 4 in Nörvenich – Bubenheim; V 352 vom 19.09.2007)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
186 kB
Datum
17.01.2019
Erstellt
09.01.19, 19:06
Aktualisiert
27.01.19, 18:31
Beschlussvorlage (Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die Herstellung einer Linksabbiegerspur auf der L 327, Abschnitt 4 in Nörvenich – Bubenheim;

V 352 vom 19.09.2007) Beschlussvorlage (Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die Herstellung einer Linksabbiegerspur auf der L 327, Abschnitt 4 in Nörvenich – Bubenheim;

V 352 vom 19.09.2007)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 636/2018 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 60.1 Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer vom 18.12.2018 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Rat 17.01.2019 Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die Herstellung einer Linksabbiegerspur auf der L 327, Abschnitt 4 in Nörvenich – Bubenheim; V 352 vom 19.09.2007 I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich L 15 – Bubenheimer Spieleland wird die Möglichkeit zur Anlegung eines Parkplatzes nordöstlich des Bubenheimer Spielelandes geschaffen. Um die erforderlichen Stellplätze für Pkw und Busse zu erreichen, ist die Anlegung einer Linksabbiegespur auf der L 327 notwendig. Zwingende Voraussetzung zur Durchführung der vorgenannten Maßnahme ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Gemeinde Nörvenich. Der Entwurf der Verwaltungsvereinbarung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Damit die Gemeinde von den Verpflichtungen aus dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entbunden wird, ist gleichzeitig ein identischer Vertrag zwischen der Gemeinde Nörvenich und dem Betreiber des Bubenheimer Spielelandes abzuschließen. Die Absicherung erfolgt durch Vorlage einer unbefristeten Bankbürgschaft in angemessener Höhe. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich stimmt dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, vertreten durch den Leiter der Regionalniederlassung Ville-Eifel und der Gemeinde Nörvenich zu. Durch den Abschluss dieser Verwaltungsvereinbarung sollen die Voraussetzungen zur Herstellung einer Linksabbiegerspur auf der L 327 zum geplanten Parkplatz für Pkw und Busse geschaffen werden. Damit die Gemeinde von den Verpflichtungen aus dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entbunden wird, wird die Verwaltung beauftragt, gleichzeitig einen identischen Vertrag mit dem Betreiber der Bubenheimer Spielelandes abzuschließen. Die Absicherung erfolgt durch Vorlage einer unbefristeten Bankbürgschaft in angemessener Höhe.