Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
186 kB
Datum
17.01.2019
Erstellt
09.01.19, 19:06
Aktualisiert
27.01.19, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 636/2018
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 60.1
Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer
vom 18.12.2018
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Rat
17.01.2019
Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die Herstellung einer
Linksabbiegerspur auf der L 327, Abschnitt 4 in Nörvenich – Bubenheim;
V 352 vom 19.09.2007
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich L 15 – Bubenheimer Spieleland wird die
Möglichkeit zur Anlegung eines Parkplatzes nordöstlich des Bubenheimer Spielelandes
geschaffen.
Um die erforderlichen Stellplätze für Pkw und Busse zu erreichen, ist die Anlegung einer
Linksabbiegespur auf der L 327 notwendig.
Zwingende Voraussetzung zur Durchführung der vorgenannten Maßnahme ist der Abschluss einer
Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Gemeinde
Nörvenich.
Der Entwurf der Verwaltungsvereinbarung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Damit die Gemeinde von den Verpflichtungen aus dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
entbunden wird, ist gleichzeitig ein identischer Vertrag zwischen der Gemeinde Nörvenich und
dem Betreiber des Bubenheimer Spielelandes abzuschließen. Die Absicherung erfolgt durch
Vorlage einer unbefristeten Bankbürgschaft in angemessener Höhe.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich stimmt dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung
zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, vertreten durch den Leiter der
Regionalniederlassung Ville-Eifel und der Gemeinde Nörvenich zu.
Durch den Abschluss dieser Verwaltungsvereinbarung sollen die Voraussetzungen zur
Herstellung einer Linksabbiegerspur auf der L 327 zum geplanten Parkplatz für Pkw und
Busse geschaffen werden.
Damit die Gemeinde von den Verpflichtungen aus dieser öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung entbunden wird, wird die Verwaltung beauftragt, gleichzeitig einen
identischen Vertrag mit dem Betreiber der Bubenheimer Spielelandes abzuschließen.
Die Absicherung erfolgt durch Vorlage einer unbefristeten Bankbürgschaft in
angemessener Höhe.