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Beschlussvorlage (Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für 2018)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
16 kB
Erstellt
22.01.19, 09:26
Aktualisiert
27.01.19, 18:43
Beschlussvorlage (Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für 2018)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Rei/Ne Vorlagennummer: VL-1/2019 Langerwehe, den 09.01.2019 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für 2018 Sachdarstellung: Die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten umfassen sämtliche Beratungs-, Kontroll-, Aufklärungs- und Berichtspflichten, die sich aus § 21 b WHG und aus den Auflagen und Bedingungen der von der Unteren und Oberen Wasserbehörde erteilten Einleitungserlaubnisse für die von der Gemeinde Langerwehe betriebenen öffentlichen Abwassereinrichtungen ergeben. Hierbei sind die Vorschriften der Verordnung zur Selbstüberwachung von Kanalisation und Einleitung von Abwasser aus Kanalisation im Misch- und Trennsystem (Selbstüberwachungsverordnung Kanal SüwV Kan) sowie die Anforderungen an den Betrieb und die Unterhaltung von Kanalisationsnetzen in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen und anzuwenden. Am 08.01.2019 hat der Gewässerschutzbeauftragte der Gemeinde Langerwehe den Jahresbericht 2018 zum Gewässerschutz vorgelegt. Der Jahresbericht ist als Anlage beigefügt. Die Umsetzung der in der Zusammenfassung des Gewässerschutzbeauftragten dargestellten Empfehlungen wird kurzfristig veranlasst. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ keine Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt die o. a. Ausführungen sowie den als Anlage beiliegenden Jahresbericht 2018 zum Gewässerschutz zur Kenntnis. Der Bürgermeister (Göbbels)