Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Erstellt
22.01.19, 09:26
Aktualisiert
27.01.19, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-2/2019
Langerwehe, den 15.01.2019
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
3. Änderung des Bebauungsplanes F 17 Langerwehe
hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gemäß § 2 (1) und § 3 (2) BauGB im
beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beabsichtigt die Bebauung des Grundstückes Gemarkung Langerwehe,
Flur 16, Flurstück 29. Das Grundstück liegt im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes F 17, 2. Änderung und ist dort über die vorgesehene Erschließung über die
südlich angrenzende Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Mischfläche“
planungsrechtlich erschlossen. Seit Rechtskraft der 2. Änderung im Jahre 1998 wurde die
vorgesehene Erschließung jedoch nicht umgesetzt und es ist auch in naher Zukunft nicht
davon auszugehen. Da das o. g. Grundstück auch in der Örtlichkeit aus Richtung der
Straße „Auf den Kämpen“ im Bestand nicht erschlossen ist, soll dem Eigentümer zeitnah
die Bebaubarkeit seiner Grundstücke hierüber ermöglicht werden.
Um nun eine Erschließung über die Straße „Im Meisenbusch“ zu ermöglichen, muss der
Bebauungsplan in dergestalt geändert werden, dass in der Straße „Im Meisenbusch“ ein
im Bebauungsplan festgesetzter Spielplatz (Flurstück 351) in eine öffentliche Verkehrsfläche umgewandelt wird, welche zur Erschließung des dahinter liegenden Grundstückes
(Flurstück 29) dienen soll. Das Flurstück 351 wird derzeit nicht als Spielplatz genutzt. Der
angrenzende Spielplatz (Flurstück 312) ist in seiner Dimension ausreichend und in der
Prioritätenliste der Spielplätze im Gemeindegebiet erfasst.
Für die 3. Änderung des Bebauungsplanes F 17 Langerwehe hat der Ausschuss bereits
am 20.08.2015 einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Da sich der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes gegenüber dem oben gefassten Aufstellungsbeschluss geändert hat,
ist dieser neu zu fassen.
Das Verfahren kann im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden,
daher kann das frühzeitige Beteiligungsverfahren entfallen und sofort die Offenlage
durchgeführt werden.
Als Anlage beigefügt sind die Planzeichnung, die Begründung sowie sonstige Anlagen.
Drucksache VL-2/2019
Finanzielle Auswirkungen:
Seite - 2 -
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt der Antragsteller.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt die Aufstellung und
Offenlegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes F 17 Langerwehe im Wege des
beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB.
Der Bürgermeister
(Göbbels)