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Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes F 17 Langerwehe hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gemäß § 2 (1) und § 3 (2) BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Erstellt
22.01.19, 09:26
Aktualisiert
27.01.19, 18:43
Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes F 17 Langerwehe
hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gemäß § 2 (1) und § 3 (2) BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB) Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes F 17 Langerwehe
hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gemäß § 2 (1) und § 3 (2) BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-2/2019 Langerwehe, den 15.01.2019 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 3. Änderung des Bebauungsplanes F 17 Langerwehe hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss gemäß § 2 (1) und § 3 (2) BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB Sachdarstellung: Der Antragsteller beabsichtigt die Bebauung des Grundstückes Gemarkung Langerwehe, Flur 16, Flurstück 29. Das Grundstück liegt im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes F 17, 2. Änderung und ist dort über die vorgesehene Erschließung über die südlich angrenzende Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Mischfläche“ planungsrechtlich erschlossen. Seit Rechtskraft der 2. Änderung im Jahre 1998 wurde die vorgesehene Erschließung jedoch nicht umgesetzt und es ist auch in naher Zukunft nicht davon auszugehen. Da das o. g. Grundstück auch in der Örtlichkeit aus Richtung der Straße „Auf den Kämpen“ im Bestand nicht erschlossen ist, soll dem Eigentümer zeitnah die Bebaubarkeit seiner Grundstücke hierüber ermöglicht werden. Um nun eine Erschließung über die Straße „Im Meisenbusch“ zu ermöglichen, muss der Bebauungsplan in dergestalt geändert werden, dass in der Straße „Im Meisenbusch“ ein im Bebauungsplan festgesetzter Spielplatz (Flurstück 351) in eine öffentliche Verkehrsfläche umgewandelt wird, welche zur Erschließung des dahinter liegenden Grundstückes (Flurstück 29) dienen soll. Das Flurstück 351 wird derzeit nicht als Spielplatz genutzt. Der angrenzende Spielplatz (Flurstück 312) ist in seiner Dimension ausreichend und in der Prioritätenliste der Spielplätze im Gemeindegebiet erfasst. Für die 3. Änderung des Bebauungsplanes F 17 Langerwehe hat der Ausschuss bereits am 20.08.2015 einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Da sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes gegenüber dem oben gefassten Aufstellungsbeschluss geändert hat, ist dieser neu zu fassen. Das Verfahren kann im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden, daher kann das frühzeitige Beteiligungsverfahren entfallen und sofort die Offenlage durchgeführt werden. Als Anlage beigefügt sind die Planzeichnung, die Begründung sowie sonstige Anlagen. Drucksache VL-2/2019 Finanzielle Auswirkungen: Seite - 2 - Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt der Antragsteller. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt die Aufstellung und Offenlegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes F 17 Langerwehe im Wege des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB. Der Bürgermeister (Göbbels)