des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg von Berlin über den Erlass einer Rechtsverordnung auf der Grundlage von § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 30 AGBauGB für die Grundstücke Maaßenstraße 7/13, Nollendorfstraße 1-7, 37-42, Schwerin-straße 8-12, Zietenstraße 15-17, 19-22, 24/28, Winterfeldtstraße 34, 31/37 im Bezirk Tempel-hof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
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