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Anerkennung des Jugendring Wesseling e.V. als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII;

Daten

Kommune
Wesseling
Referenz
102/2012
Typus
Beschlussvorlage
Erstellt
05.06.12, 06:39
Aktualisiert
05.06.12, 06:39

Damit verbundene Sitzungen

Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung)

Tagesordnungspunkt: Anerkennung des Jugendring Wesseling e.V. als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII;

Datum & Uhrzeit: 20.06.12, 18:00

Ergebnis: Einstimmig, 0 EnthaltungenHerr Mertens nimmt an der Abstimmung nicht teil.

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Weitere Datei: Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 102/2012)

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 102/2012)

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