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Anerkennung als finanzschwacher Träger von Tageseinrichtungen für Kinder gemäß § 18 Abs. 4 in Verbindung mit § 23 Abs. 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Referenz
V 89/2005
Typus
Beschlussvorlage GB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54

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Beschlussvorlage GB (Anerkennung als finanzschwacher Träger von Tageseinrichtungen für Kinder gemäß § 18 Abs. 4 in Verbindung mit § 23 Abs. 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK)) Beschlussvorlage GB (Anerkennung als finanzschwacher Träger von Tageseinrichtungen für Kinder gemäß § 18 Abs. 4 in Verbindung mit § 23 Abs. 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK))

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