Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anerkennung als finanzschwacher Träger von Tageseinrichtungen für Kinder gemäß § 18 Abs. 4 in Verbindung mit § 23 Abs. 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Referenz
V 168/2003
Typus
Beschlussvorlage GB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54

Damit verbundene Sitzungen

Stichworte

Orte

Orte als Liste

  • Keine Orte festgelegt

Ort hinzufügen

Neuer Ort (login erforderlich)

Hauptdatei: Beschlussvorlage GB (Anerkennung als finanzschwacher Träger von Tageseinrichtungen für Kinder gemäß § 18 Abs. 4 in Verbindung mit § 23 Abs. 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK))

Beschlussvorlage GB (Anerkennung als finanzschwacher Träger von Tageseinrichtungen für Kinder gemäß § 18 Abs. 4 in Verbindung mit
§ 23 Abs. 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK)) Beschlussvorlage GB (Anerkennung als finanzschwacher Träger von Tageseinrichtungen für Kinder gemäß § 18 Abs. 4 in Verbindung mit
§ 23 Abs. 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK))

Details öffnen download melden Dateigröße: 58 kB