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Festlegung einer Wertgrenze für Investitionen gemäß § 4 Abs. 4 GemHVO

Daten

Kommune
Erkelenz
Referenz
A 20/091/2008
Erstellt
06.02.08, 12:00
Aktualisiert
13.02.08, 09:19

Damit verbundene Sitzungen

22. Sitzung des Hauptausschusses

Tagesordnungspunkt: Festlegung einer Wertgrenze für Investitionen gemäß § 4 Abs. 4 GemHVO

Datum & Uhrzeit: 20.02.08, 18:00

Ergebnis der Vorberatung: ungeändert beschlossen

18. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz

Tagesordnungspunkt: Festlegung einer Wertgrenze für Investitionen gemäß § 4 Abs. 4 GemHVO

Datum & Uhrzeit: 27.02.08, 18:00

Ergebnis der Entscheidung: ungeändert beschlossen

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