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Beitragsrechtliche Abwicklung der Herstellung der Straße „Am Königskamp“ – Anlage 1 (Teilbereich Flurstück 721, Flur 4, Gemarkung Schuckenbaum) -ab Ende der Einmündung „In der Brinkheide“ auf Höhe Flurstück 291 (Haus Nr. 9) und Flurstück 822 tlw. (Haus Nr. 12) bis zum Ende der Einmündung „Am Mühlenbach“ auf Höhe der Grundstücksgrenze Flurstück 752 (Haus Nr. 32)- hier:Herstellungsbeschluss über die Maßnahme gemäß § 11 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dez. 2003 in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit geltenden Fassung.

Hauptdatei: Beschlussvorlage (Beitragsrechtliche Abwicklung der Herstellung der Straße „Am Königskamp“ – Anlage 1 (Teilbereich Flurstück 721, Flur 4, Gemarkung Schuckenbaum) -ab Ende der Einmündung „In der Brinkheide“ auf Höhe Flurstück 291 (Haus Nr. 9) und Flurstück 822 tlw. (Haus Nr. 12) bis zum Ende der Einmündung „Am Mühlenbach“ auf Höhe der Grundstücksgrenze Flurstück 752 (Haus Nr. 32)- hier:Herstellungsbeschluss über die Maßnahme gemäß § 11 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dez. 2003 in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit geltenden Fassung.)

Beschlussvorlage (Beitragsrechtliche Abwicklung der Herstellung der Straße „Am Königskamp“ – Anlage 1 (Teilbereich Flurstück 721, Flur 4, Gemarkung Schuckenbaum)
-ab Ende der Einmündung „In der Brinkheide“ auf Höhe Flurstück 291 (Haus Nr. 9) und Flurstück 822 tlw. (Haus Nr. 12) bis zum Ende der Einmündung „Am Mühlenbach“ auf Höhe der Grundstücksgrenze Flurstück 752 (Haus Nr. 32)-
hier:Herstellungsbeschluss über die Maßnahme gemäß § 11 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dez. 2003 in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit geltenden Fassung.)

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