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Unterrichtung über die im Zuge des Jahresabschlusses 2004 und die im Zeitraum vom 01.04.2004 bis 30.06.2005 gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling durch den Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben

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Hauptdatei: Beschlussvorlage (Unterrichtung über die im Zuge des Jahresabschlusses 2004 und die im Zeitraum vom 01.04.2004 bis 30.06.2005 gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling durch den Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben)

Beschlussvorlage (Unterrichtung über die im Zuge des Jahresabschlusses 2004 und die im Zeitraum vom 01.04.2004 bis 30.06.2005 gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling durch den Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben) Beschlussvorlage (Unterrichtung über die im Zuge des Jahresabschlusses 2004 und die im Zeitraum vom 01.04.2004 bis 30.06.2005 gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling durch den Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben) Beschlussvorlage (Unterrichtung über die im Zuge des Jahresabschlusses 2004 und die im Zeitraum vom 01.04.2004 bis 30.06.2005 gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling durch den Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben) Beschlussvorlage (Unterrichtung über die im Zuge des Jahresabschlusses 2004 und die im Zeitraum vom 01.04.2004 bis 30.06.2005 gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling durch den Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben) Beschlussvorlage (Unterrichtung über die im Zuge des Jahresabschlusses 2004 und die im Zeitraum vom 01.04.2004 bis 30.06.2005 gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling durch den Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben) Beschlussvorlage (Unterrichtung über die im Zuge des Jahresabschlusses 2004 und die im Zeitraum vom 01.04.2004 bis 30.06.2005 gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling durch den Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben)

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