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Neues Kommunales Finanzmanagement hier: Beschluss über die Wertgrenze für die Veranschlagung und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen gemäß § 26 Abs. 1 Buchstabe g KrO NRW

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Hauptdatei: Beschlussvorlage GB (Neues Kommunales Finanzmanagement hier: Beschluss über die Wertgrenze für die Veranschlagung und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen gemäß § 26 Abs. 1 Buchstabe g KrO NRW)

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