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Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze im Zuge der K 30 in der Ortslage Obermaubach; hier: Zustimmung gemäß § 5 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NRW

Daten

Kommune
Kreuzau
Referenz
156/2001
Typus
Allgemeine Vorlage
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07

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Allgemeine Vorlage (Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze im Zuge der K 30 in der Ortslage Obermaubach;
hier: Zustimmung gemäß § 5 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NRW) Allgemeine Vorlage (Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze im Zuge der K 30 in der Ortslage Obermaubach;
hier: Zustimmung gemäß § 5 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NRW)

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