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Die Betreiberin der Seniorenpension an der Eifelstraße hat einen Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Gebäudes zur besseren Ausnutzung und Deckung der Nachfrage von Heimplätzen beantragt. Das Dachgeschoss der bestehenden Seniorenpension an der Eifelstraße soll in die Nutzung mit einbezogen werden. Die Errichtung eines Aufzuges zum Erreichen der Geschosse im Gebäude wird zur Erfüllung der Auflagen durch die Aufsichtsbehörden erforderlich. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 9/Lipp in der Fassung der 7. Änderung setzt für den Teilbereich Baugrenzen fest. Bedingt durch die Erweiterung des Gebäudes im Rahmen einer besseren Ausnutzung erfolgt eine Überschreitung der Baugrenzen. Die Verwaltung beabsichtigt in Abstimmung mit dem Bauaufsichtsamt des Rhein-Erft-Kreises, eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 Ziff. 1 des Baugesetzbuches (Gründe des Allgemeinwohls) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche - zu erteilen. Auf die in der Anlage beigefügten Planausschnitte wird verwiesen. Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Planen und Bauen daher vor, die Maßnahme zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

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  • Eifelstraße, Bedburg

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Hauptdatei: Mitteilungsvorlage ( Die Betreiberin der Seniorenpension an der Eifelstraße hat einen Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Gebäudes zur besseren Ausnutzung und Deckung der Nachfrage von Heimplätzen beantragt. Das Dachgeschoss der bestehenden Seniorenpension an der Eifelstraße soll in die Nutzung mit einbezogen werden. Die Errichtung eines Aufzuges zum Erreichen der Geschosse im Gebäude wird zur Erfüllung der Auflagen durch die Aufsichtsbehörden erforderlich. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 9/Lipp in der Fassung der 7. Änderung setzt für den Teilbereich Baugrenzen fest. Bedingt durch die Erweiterung des Gebäudes im Rahmen einer besseren Ausnutzung erfolgt eine Überschreitung der Baugrenzen. Die Verwaltung beabsichtigt in Abstimmung mit dem Bauaufsichtsamt des Rhein-Erft-Kreises, eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 Ziff. 1 des Baugesetzbuches (Gründe des Allgemeinwohls) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche - zu erteilen. Auf die in der Anlage beigefügten Planausschnitte wird verwiesen. Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Planen und Bauen daher vor, die Maßnahme zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. )

Mitteilungsvorlage (
Die Betreiberin der Seniorenpension an der Eifelstraße hat einen Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Gebäudes zur besseren Ausnutzung und Deckung der Nachfrage von Heimplätzen beantragt. 

Das Dachgeschoss der bestehenden Seniorenpension an der Eifelstraße soll in die Nutzung mit einbezogen werden. Die Errichtung eines Aufzuges zum Erreichen der Geschosse im Gebäude wird zur Erfüllung der Auflagen durch die Aufsichtsbehörden erforderlich. 
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 9/Lipp in der Fassung der 7. Änderung setzt für den Teilbereich Baugrenzen fest. Bedingt durch die Erweiterung des Gebäudes im Rahmen einer besseren Ausnutzung erfolgt eine Überschreitung der Baugrenzen. Die Verwaltung beabsichtigt in Abstimmung mit dem Bauaufsichtsamt des Rhein-Erft-Kreises, eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 Ziff. 1 des Baugesetzbuches (Gründe des Allgemeinwohls) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes  Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche - zu erteilen. Auf die in der Anlage beigefügten Planausschnitte wird verwiesen.

Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Planen und Bauen daher vor, die Maßnahme zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. )

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Weitere Datei: Mitteilungsvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-379/2004)

Mitteilungsvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-379/2004)

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