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Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F. hier: Genehmigung einer Dringlichkeit

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Referenz
1205-IX/Z-1
Typus
Dringlichkeitsentscheidung
Erstellt
16.01.14, 13:26
Aktualisiert
16.01.14, 13:26

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Dringlichkeitsentscheidung (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F.
hier: Genehmigung einer Dringlichkeit) Dringlichkeitsentscheidung (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F.
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