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Teillöschung eines eingetragenen Baudenkmals, hier: Fachwerkscheune der ehem. landw. Hofanlage, lfd.DL-Nr.274

Daten

Kommune
Erftstadt
Referenz
404/2009
Typus
Dringlichkeitsentscheidung
Erstellt
03.12.09, 07:17
Aktualisiert
03.12.09, 07:17

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Dringlichkeitsentscheidung (Teillöschung eines eingetragenen Baudenkmals, hier: Fachwerkscheune der ehem. landw. Hofanlage, lfd.DL-Nr.274)

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