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Gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2 b Umsatzsteuergesetz – UStG); hier: Optionserklärung des Kreises Euskirchen zur vorübergehenden weiteren Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Rechtslage (§ 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung)

Hauptdatei: Beschlussvorlage GB (Gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2 b Umsatzsteuergesetz – UStG); hier: Optionserklärung des Kreises Euskirchen zur vorübergehenden weiteren Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Rechtslage (§ 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung))

Beschlussvorlage GB (Gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2 b Umsatzsteuergesetz – UStG);
hier: Optionserklärung des Kreises Euskirchen zur vorübergehenden weiteren Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Rechtslage (§ 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung)) Beschlussvorlage GB (Gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2 b Umsatzsteuergesetz – UStG);
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Weitere Datei: Beschlussvorlage GB (Z1 / V 279 / 2016 (KA 07.12.2016))

Beschlussvorlage GB (Z1 / V 279 / 2016 (KA 07.12.2016))

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