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1. Änderung der Haushaltssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Haushaltsjahr 2012 hier: § 5 - Neufestsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung im Sinne des § 78 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW von bisher 9.500.000 € auf 13.500.000 €

Hauptdatei: Beschlussvorlage (1. Änderung der Haushaltssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Haushaltsjahr 2012 hier: § 5 - Neufestsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung im Sinne des § 78 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW von bisher 9.500.000 € auf 13.500.000 €)

Beschlussvorlage (1. Änderung der Haushaltssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Haushaltsjahr 2012
hier: § 5 - Neufestsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung im Sinne des § 78 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW von bisher 9.500.000 € auf 13.500.000 €)

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Weitere Datei: Beschlussvorlage (Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Haushaltsjahr 2012)

Beschlussvorlage (Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für das Haushaltsjahr 2012)

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Weitere Datei: Beschlussvorlage (Aufstellungs- und Bestätigungsvermerke)

Beschlussvorlage (Aufstellungs- und Bestätigungsvermerke)

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