Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung und Entwicklung einer interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche in Euskirchen und Weilerswist
a)Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens „LEP-Fläche Euskirchen / Weilerswist“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Kreises Euskirchen, der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Weilerswist
b)Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „LEP-Fläche
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“
c)Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung und Entwicklung der interkommunalen Ansiedlung von flächenintensiven Großvorhaben auf der LEP-Fläche in Euskirchen / Weilerswist zwischen dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „LEP-Fläche
Euskirchen / Weilerswist Anstalt des öffentlichen Rechts“, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist, dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen
d)Entsendungsbeschlüsse